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Datenschutz im Impressum 2026: Pflichtangaben für KMU

Zwei beschriftete Ordner, einer mit der Aufschrift "IMPRESSUM", der andere mit der Aufschrift "DATENSCHUTZ", stehen aufrecht in einem dunklen Holzregal.

1. Einführung: Rechtliche Pflicht oder Wettbewerbsvorteil

Ist ihr in 2026 konform? Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Laut § 5 DDG regelt jetzt eine neue Norm, was rechtlich ins Impressum gehört — und die meisten KMU-Websites schleppen noch Texte mit, die auf das alte TMG verweisen. Das ist kein juristisches Detail. Das könnte theoretisch ein potenzieller Abmahn-Grund sein.

Aber das Ganze ist schnell korrigiert…

Geschätzt 90 Prozent aller Websites in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht — und Verstöße werden seit Jahren tausendfach abgemahnt. Dieser Beitrag liefert Ihnen die vollständige Pflichtangaben-Checkliste 2026 mit Quellen, eine Copy-Paste-Vorlage für den KMU-Standardfall, und die Antworten auf die häufigsten Compliance-Fragen — verständlich erklärt, ohne juristisches Fachchinesisch. Wenn Sie Ihre Website strukturell modernisieren möchten, finden Sie professionelle Unterstützung bei unserer Webdesign-Agentur in Göttingen.

Stellen Sie sich Ihr Impressum wie das Türschild einer Arztpraxis vor: Eine Sammlung von Pflichtangaben — Name, Kassenzulassung, Notfallnummer, Sprechzeiten — die niemand spannend findet, deren Fehlen aber sofort auffällt und Vertrauen verzehren kann. Genauso funktioniert ein gutes Impressum im Web.


2. Impressumspflicht 2026: Wer braucht ein Impressum

Die Impressumspflicht — auch Anbieterkennzeichnung genannt — gilt nach § 5 DDG und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) für nahezu jeden, der eine Website geschäftsmäßig betreibt. „Geschäftsmäßig“ ist dabei ein juristisch weiter Begriff: Es reicht ein Werbebanner, ein Affiliate-Link oder eine einzige bezahlte Dienstleistung, damit aus einer privaten Seite eine kennzeichnungspflichtige wird.

Konkret betroffen sind:

  • Alle gewerblichen Websites — egal ob One-Pager, Blog mit Werbung oder voll ausgebauter Online-Shop.
  • Selbstständige und Freiberufler — Rechtsanwalt, Ärztin, Steuerberater, Coach, Heilpraktiker.
  • Vereine und Stiftungen mit eigener Internetpräsenz.
  • Social-Media-Profile mit geschäftlicher Nutzung (LinkedIn-Unternehmensseite, Instagram-Business-Account, geschäftliche Facebook-Page).
  • Apps und digitale Dienste mit kommerzieller Komponente.

Rein private Webseiten ohne jede geschäftliche Komponente sind ausgenommen — aber Vorsicht: Diese Definition wird von Gerichten eng ausgelegt. Im Zweifel: Impressum hinzufügen, kostet nichts und schützt zuverlässig.


3. Pflichtangaben im Impressum: Die vollständige Mindest-Angaben

Diese acht Punkte gehören 2026 in jedes geschäftsmässige Impressum. Die IHK München formuliert es so: „Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.“

  • Vollständiger Name des Anbieters — bei Unternehmen die Firmenbezeichnung mit Rechtsform (z.B. „Muster GmbH“), bei Einzelunternehmern der bürgerliche Name (kein Künstlername).
  • Ladungsfähige Anschrift — eine reale Postadresse, an der Klagen zugestellt werden können. Postfächer reichen nicht aus.
  • Kontaktdaten — Telefonnummer (oder andere Form der direkten Erreichbarkeit) und E-Mail-Adresse. Reine Kontaktformulare genügen nach BGH-Rechtsprechung nicht.
  • Vertretungsberechtigte Person(en) — bei juristischen Personen Name der Geschäftsführer oder Vorstände.
  • Registereintrag — falls vorhanden: Handelsregister-Nummer, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister inklusive Registergericht.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
  • Aufsichtsbehörde — bei genehmigungspflichtigen Berufen (z.B. Heilpraktiker, Versicherungsvermittler, Finanzberater).
  • Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 MStV — bei redaktionellen Inhalten Name und Anschrift der verantwortlichen Person.

Eine Liste der Pflichtangaben ist wie ein Lebensmittel-Etikett: Wer einen Punkt vergisst, hat formal keine vollständige Kennzeichnung. Und genau wie bei Lebensmitteln gilt: Lieber einmal sorgfältig prüfen als später nachbessern.


4. Datenschutzerklärung und Impressum: Getrennt oder zusammen

Eine der häufigsten Fragen aus der Praxis: Können Impressum und Datenschutzerklärung auf einer einzigen Seite untergebracht werden?

Die kurze Antwort ist Ja, die lange Antwort ist Nein.

Rechtlich zulässig ist beides — solange beide Inhalte über zwei getrennte, eindeutig benannte Links erreichbar sind. Wenn Sie also „Impressum und Datenschutzerklärung“ auf eine Unterseite legen, brauchen Sie im Footer zwei Links: einen mit Bezeichnung „Impressum“ und einen mit „Datenschutzerklärung“ (oder „Datenschutz“ / „Datenschutzhinweise“). Beide Links sollten mit maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website abrufbar sein.

Versteckt jemand seine Datenschutzhinweise im Impressum, ohne kenntlich zu machen, dass dort auch Datenschutzinformationen stehen, ist das ggf. ein Compliance-Verstoß und könnte nach DSGVO und Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Empfehlung aus der Praxis: Halten Sie beide Dokumente auf zwei getrennten Seiten und verlinken Sie jede einzeln. Das ist eindeutig, juristisch sauber und für die Nutzer transparent.

Ein unterschriebenes Dokument auf einem Klemmbrett mit der Aufschrift "ERLEDIGT", daneben ein Stift, eine Tasse Kaffee, eine Topfpflanze und ein Brillenetui auf einem dunklen Schreibtisch.

5. Was 2026 neu ist: DDG, DSA, KI-VO und EU-Vorgaben

So sieht es aus: Die wichtigste Änderung der letzten Jahre ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das seit Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Es setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht um. Inhaltlich hat sich an den Impressum-Pflichtangaben wenig geändert — aber die juristische Referenz hat sich verschoben:

  • Alt: § 5 TMG (Telemediengesetz)
  • Neu (seit Mai 2024): § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Viele Impressums-Texte verweisen noch auf das alte TMG — formal ist das kein zwingender Abmahn-Grund, weil der Inhalt unverändert ist. Stilistisch und aus Compliance-Hygiene-Gründen sollten Sie aber auf die neue Norm umstellen. Das ist eine Sache von fünf Minuten und signalisiert: Diese Website wird gepflegt.

Parallel hat der EU-AI-Act (seit August 2024 schrittweise in Kraft, auch KI VO) neue Transparenz-Pflichten für KI-generierte Inhalte eingeführt. Wenn Ihre Website nennenswert KI-generierte Texte, Bilder oder Chatbots einsetzt, sollten Sie das im Impressum oder in einem separaten KI-Hinweis transparent kennzeichnen. Die Detail-Anforderungen entwickeln sich gerade — typischerweise reicht 2026 ein klarer Hinweis im Impressum oder direkt am betroffenen Inhalt.


6. Wo das Impressum auf der Website stehen muss

Das Gesetz spricht von „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“. In der Praxis hat sich folgendes etabliert:

  • Footer auf jeder Unterseite — der Link „Impressum“ muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks abrufbar sein. Direkt im Footer ist der Standard.
  • Eindeutig benannt — der Link sollte „Impressum“ heißen. Alternativen wie „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ sind erlaubt, aber sperriger.
  • Mobil sichtbar — auch auf Smartphones und Tablets muss der Footer-Link funktional erreichbar sein. Hamburger-Menüs, in denen das Impressum versteckt liegt, sind problematisch.
  • Kein PDF, sondern HTML — das Impressum sollte direkt im Browser lesbar sein, nicht als Download.

Stellen Sie sich Ihren Footer wie das Vorderseiten-Etikett auf einer Lebensmittel-Verpackung vor: Pflichtkennzeichnung, immer sichtbar, klar lesbar, ohne Tricks. Auf dem deutschen Webmarkt ist das der Compliance-Mindeststandard.


7. Häufige Fehler und Abmahn-Risiken

Eine Abmahnung wegen fehlendem oder unvollständigem Impressum kostet typischerweise 500 bis 2.000 Euro Anwaltskosten — plus mögliche Vertragsstrafen bei wiederholten Verstößen. Diese Fehler existieren wohl am häufigsten:

  • Telefonnummer fehlt — nach BGH-Rechtsprechung ist ein reines Kontaktformular keine ausreichende „direkte Kontaktmöglichkeit“. Telefonnummer oder vergleichbar direktes Mittel sind Pflicht.
  • Anschrift unvollständig oder Postfach — eine ladungsfähige Anschrift bedeutet realer Standort, an dem Klagen zugestellt werden können.
  • Geschäftsführer nicht genannt — bei GmbH, UG oder AG Pflicht.
  • Falsche Rechtsform — „Muster Müller“ ohne Rechtsform ist bei Einzelunternehmern ok, „Muster Müller Beratung“ ohne Rechtsform-Suffix (e.K., GmbH, etc.) kann problematisch sein.
  • Aufsichtsbehörde nicht genannt — bei zulassungspflichtigen Berufen (Ärzte, Anwälte, Heilpraktiker) Pflicht.
  • Versteckter Footer-Link — graues Mini-Schriftzeichen im Hintergrund eines Bildes ist nicht „leicht erkennbar“.

Mehr zur laufenden Pflege solcher Compliance-Elemente — gerade im WordPress-Umfeld — finden Sie in unserem Beitrag zur Website WordPress Wartung. Wartung ist auch hier der unsichtbare Schutz gegen vermeidbare Risiken.


8. Copy-Paste-Vorlage: Impressum für KMU-Standardfall

Diese Vorlage deckt die typische KMU-Konstellation ab — Einzelunternehmer oder kleine GmbH ohne besondere Aufsichtsbehörde. Ersetzen Sie alle Platzhalter durch Ihre Daten und passen Sie bei Bedarf an. Wichtig: Bei Unsicherheit den Text durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen — diese Vorlage ist keine Rechtsberatung, sondern eine Praxis-Orientierung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:
[Firmenname mit Rechtsform]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland

Vertreten durch:
[Name Geschäftsführer / Inhaber]

Kontakt:
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

Registereintrag (falls vorhanden):
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: [Amtsgericht Ort]
Registernummer: [HRB XXXXX]

Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden):
USt-IdNr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: [DE123456789]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
[Name Verantwortlicher]
[Adresse wie oben]

Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Für spezielle Konstellationen (zulassungspflichtige Berufe, AGs, Vereine, internationale Niederlassungen) gibt es zusätzliche Pflichtangaben. Im Zweifel den Text durch einen Rechtsanwalt finalisieren lassen.


9. Fazit: Compliance als Routine, nicht als Drama

Es ist Freitagnachmittag, 15:30 Uhr. Sie klicken in WordPress auf „Speichern“ beim aktualisierten Impressum. Die Pflichtangaben stimmen. Der Verweis lautet auf § 5 DDG, nicht mehr TMG. Die Datenschutzerklärung liegt auf einer separaten Seite, beide Links sind im Footer eindeutig benannt. Im Posteingang liegt die Bestätigung Ihrer Anwältin: alles 2026-konform.

Und in vier Wochen kommt keine Abmahn-Mail.

Das ist der Endzustand, den ein sauber gepflegtes Impressum verdient — kein Glanzstück Ihres Webauftritts, aber ein verlässliches Fundament. Die wichtigsten Hebel auf einen Blick: Impressum auf § 5 DDG aktualisieren, alle acht Pflichtangaben prüfen, Impressum und Datenschutzerklärung getrennt anbieten, beide im Footer mit klaren Link-Namen erreichbar machen, Telefonnummer nicht vergessen. Und ein professionelles Webdesign denkt diese Anforderungen schon in der Architektur mit — wie unsere Erstberatung zur Homepage-Erstellung Ihnen zeigt.


10. Anhang: Schnellcheck für Ihr Impressum

PflichtangabeQuelleStatus (Ihr Stand)
Firmenname mit Rechtsform§ 5 DDG
Ladungsfähige Anschrift§ 5 DDG
Telefon und E-Mail§ 5 DDG / BGH
Vertretungsberechtigte Person(en)§ 5 DDG
Registereintrag (falls vorhanden)§ 5 DDG
USt-IdNr. (falls vorhanden)§ 5 DDG
Aufsichtsbehörde (falls relevant)§ 5 DDG
Inhaltlich Verantwortlicher§ 18 Abs. 2 MStV
Impressum-Link in jedem FooterBGH-Rechtsprechung
Datenschutzerklärung separat erreichbarDSGVO Art. 13

Sie möchten Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung 2026-konform prüfen und aktualisieren lassen? Schreiben Sie uns kurz — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Einschätzung:

Datenschutzerklärung*

Häufige Fragen zu Datenschutz und Impressum

Nach § 5 DDG sind Pflicht: Firmenname mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Telefon und E-Mail, vertretungsberechtigte Person, Registereintrag (falls vorhanden), USt-IdNr. (falls vorhanden), Aufsichtsbehörde (bei zulassungspflichtigen Berufen). Bei redaktionellen Inhalten zusätzlich der Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV.

Rechtlich ja — aber nur, wenn beide Inhalte über zwei getrennte, eindeutig benannte Links erreichbar sind. Empfehlung aus der Praxis: Halten Sie Impressum und Datenschutzerklärung auf zwei separaten Unterseiten und verlinken Sie sie einzeln im Footer. Das ist klarer, juristisch sauberer und für die Nutzer transparenter.

Rein private Webseiten ohne jede geschäftliche Komponente sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Aber Vorsicht: Diese Definition wird eng ausgelegt. Bereits ein Werbebanner, ein Affiliate-Link oder gelegentliche Auftragsannahme machen aus der privaten Seite eine geschäftsmässige. Im Zweifel ist es einfacher, ein Impressum hinzuzufügen.

Ja. Mitbewerber, Verbraucherschutz-Verbände und Aufsichtsbehörden können bei unvollständigem oder fehlendem Impressum Abmahnungen aussprechen. Kosten typischerweise 500 bis 2.000 Euro Anwaltskosten plus mögliche Vertragsstrafen. Impressumspflicht-Verstöße gehören seit Jahren zu den häufigsten Abmahn-Gründen im deutschen Webrecht.

Wenn Sie keine separate Büroadresse haben, müssen Sie als Einzelunternehmer Ihre ladungsfähige Anschrift angeben — das ist häufig die Privatadresse. Alternativen sind virtuelle Büroadressen oder Coworking-Spaces, die als Geschäftssitz dienen. Reine Postfächer reichen nicht aus.

Das Impressum muss von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, eindeutig benannt sein (am besten „Impressum“) und auch auf mobilen Endgeräten funktional erreichbar bleiben. Standard ist ein direkter Link im Footer. Versteckte Links in Bildern oder Hamburger-Menüs ohne klare Beschriftung sind problematisch.

Seit 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft und ersetzt das Telemediengesetz (TMG). Im Impressum sollte der Verweis jetzt § 5 DDG lauten, nicht mehr § 5 TMG. Inhaltlich haben sich die Pflichtangaben kaum geändert. Zusätzlich gewinnt der EU-AI-Act ab 2026 schrittweise an Relevanz — wenn Sie KI-generierte Inhalte einsetzen, sollte das transparent kommuniziert werden.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen zur Compliance-Praxis bereit und ersetzt KEINE fachjuristische Beratung im Einzelfall. Für rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Impressum konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Quellen für die hier zitierten Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de, IHK München, EUR-Lex. Angaben gelten für den deutschen Markt; abweichende Regelungen in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern.

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