Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Websiten-Erstellung, Wartung und SEO
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Websiten-Erstellung, Wartung und SEO
Stand: Mai 2026
TEIL A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Kreativschock WebDesign & Digitalagentur, Inhaber: Simon Hubert, Karl-Marx-Str. 43, 37081 Göttingen (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Kunden. Die Kontaktaufnahme kann zudem über die bereitgestellten Formulare auf der Website oder telefonisch erfolgen.
(2) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B-Bereich). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist explizit ausgeschlossen.
(3) Für Dienstleistungen im Bereich der internationalen Pressemitteilungen und PR-Verteilung gelten ergänzend oder vorrangig die separaten „AGB Pressemitteilungen & Presseverteiler Service“ der Agentur.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Selbst bei Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden ist eine konkludente Anerkennung durch die Erbringung von Dienstleistungen ausgeschlossen.
(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden im Bereich Webdesign und SEO, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Angebote der Agentur auf der Website (z. B. unter www.kreativschock.de oder www.hubertstrategies.de), in Prospekten, Newslettern oder sonstigen Werbematerialien sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie stellen im rechtlichen Sinne lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum).
(2) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde nach Durchführung eines Erstgesprächs oder dem Ausfüllen des entsprechenden Formulars ein Angebot der Agentur schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt, oder wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt.
(3) Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets (z. B. „Der Standard“, „Silber“, „Gold“, „Platin“) oder dem individuellen Projektangebot.
(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (sog. Change Requests) bedürfen zwingend der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur ist berechtigt, den durch nachträgliche Änderungswünsche verursachten Mehraufwand auf Basis der aktuellen Stundensätze gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte (z. B. Subunternehmer, freie Programmierer, externe Texter) einzuschalten.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde erkennt an, dass eine effiziente und termingerechte Erbringung der Dienstleistungen (insbesondere bei zeitkritischen Projekten wie der „1-Tages-Website“) maßgeblich von seiner aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung abhängt. (2) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Logos, Bildmaterialien und Zugangsdaten (z. B. zu Domain-Registraren, bisherigen Hostern, Google Business Profiles oder Social-Media-Accounts) unaufgefordert, rechtzeitig und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.
(3) Sofern der Kunde Bild-, Text-, Video- oder Tonmaterialien an die Agentur übermittelt, versichert er rechtsverbindlich, dass er zur umfassenden Nutzung dieser Materialien berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
(4) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden beigestellten Inhalte geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten).
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach und verzögert sich hierdurch die Leistungserbringung, gehen die daraus resultierenden Terminverschiebungen nicht zu Lasten der Agentur. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzustellen und den entstandenen Mehraufwand (z. B. für Leerlaufzeiten oder zusätzliche Projektkoordination) in Rechnung zu stellen. (6) Für die inhaltliche und rechtliche Prüfung der finalen Website (insbesondere hinsichtlich branchenspezifischer Vorgaben, des Wettbewerbsrechts, des Heilmittelwerberechts oder berufsrechtlicher Regelungen) ist allein der Kunde verantwortlich. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Auslagen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Preise. Alle von der Agentur genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern keine abweichenden Meilenstein-Zahlungspläne vereinbart wurden, ist die Agentur berechtigt, eine Abschlagszahlung (Vorschuss) in Höhe von 50 % der veranschlagten Gesamtvergütung unmittelbar bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Die restlichen 50 % werden nach Fertigstellung und Abnahme des Werks (bei Webdesign-Projekten) bzw. monatlich am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums (bei SEO- und Wartungsverträgen) fällig.
(3) Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Kunden stehen diverse Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Überweisung) zur Verfügung, wobei Paypal oder Nachnahme nur nach vorheriger Absprache akzeptiert werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Auslagen und sonstige Nebenkosten, die der Agentur nach vorheriger Absprache im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung notwendigerweise entstehen (wie etwa für den Erwerb von lizenzpflichtigen Premium-Themes, speziellen Fonts, Stock-Fotografien, Web-Hosting-Gebühren Dritter oder Kosten für externe Software-Automatisierungen), vollständig zu erstatten.
(5) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem behält sich die Agentur das Recht vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug (nach Setzung einer angemessenen Nachfrist) die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht) und gehostete Websites oder Systeme bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend offline zu schalten.
§ 5 Nutzungsrechte und Erweiterter Eigentumsvorbehalt
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden an den erbrachten Leistungen (wie Webdesign, Programmierung, individuell erstellten SEO-Texten, Logos) das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht ein, die Leistungen für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen und zu verwerten.
(2) Nach der finalen Fertigstellung und vollständigen Bezahlung gehört die Website (inklusive Design, Bildern, Texten und der reservierten Domain) vollständig dem Kunden, sodass dieser als Eigentümer im rechtlichen Sinne über die Präsenz verfügen kann.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte sowie die Übertragung des Eigentums an physischen oder digitalen Assets stehen jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der restlosen Begleichung aller offenen Rechnungen aus dem jeweiligen Projekt (Erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt bei der Agentur. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch den Kunden vor vollständiger Zahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(5) Die Agentur ist berechtigt, einen dezenten Urheberrechtshinweis (z.B. „Webdesign by Kreativschock“) im Impressum oder im Footer der erstellten Website zu platzieren, inklusive eines Hyperlinks zur Website der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur zu entfernen.
(6) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf die Herausgabe offener Projektdateien (z. B. Photoshop-Rohdaten, Figma-Dateien) oder die Übergabe des Quellcodes für individuell programmierte Kernfunktionen aus den internen Webseiten-Bibliotheken der Agentur, es sei denn, dies wurde als Individualsoftwareentwicklung ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung vertraglich vereinbart.
(7) Nutzung von Drittanbieter-Software und Agenturlizenzen (z. B. Page Builder): Sofern für die Erstellung, das Design oder den Betrieb der Website kostenpflichtige Drittanbieter-Software, wie beispielsweise Page Builder (z. B. Kadence Pro), Plugins oder Themes, eingesetzt werden, nutzt die Agentur hierfür in der Regel eigene Agentur-, Mehrfach- oder Lifetime-Lizenzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Lizenzen im alleinigen Eigentum der Agentur verbleiben und das Eigentum daran nicht an den Kunden übertragen wird. Der Kunde erhält für die Dauer des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (z. B. bei laufender monatlicher Zahlung für Wartung, Hosting oder Miete) lediglich ein einfaches, auf die beauftragte Website beschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht an dieser Software. Endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur, erlischt automatisch auch das Nutzungsrecht des Kunden an den von der Agentur bereitgestellten Lizenzen. Der Kunde ist nach Vertragsende selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls eigene Lizenzen für den weiteren reibungslosen Betrieb der Drittanbieter-Software zu erwerben.
TEIL B: Besondere Bestimmungen für Webdesign und Webseitenerstellung
§ 6 Leistungsumfang der Web-Erstellung
(1) Die Agentur konzipiert, designt und programmiert Internetpräsenzen auf Basis des Content-Management-Systems WordPress. Der exakte Umfang (z. B. die Anzahl der Unterseiten, Integration von Kontaktformularen, Chat-Modulen oder Bildergalerien) richtet sich nach dem gebuchten Paket (Individuell oder Silber, Gold, Platin) und dem zugrunde liegenden Standardleistungskatalog.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Erstellung responsive (Smartphone-Optimierung), umfasst eine Geschwindigkeitsoptimierung für performante Ladezeiten sowie die Integration einer Basis-Suchmaschinenoptimierung (Alt-Tags, Header-Strukturen, XML-Sitemap).
(3) Bei der Beauftragung von Zusatzleistungen zur Kundengewinnung oder Conversion-Optimierung (z. B. CRM-Anbindung, dynamische Call-to-Actions, automatisierte Reviews) integriert die Agentur die entsprechenden technischen Schnittstellen. Die Agentur schuldet die technische Bereitstellung, jedoch keinen bestimmten vertrieblichen Erfolg aus der Nutzung dieser Module.
(4) Die Einbindung standardisierter rechtlicher Dokumente (generiertes Impressum, Datenschutzerklärung, DSGVO-konformer Cookie-Banner) erfolgt auf Basis technischer Generatoren. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sie hierbei keine rechtliche Prüfung vornimmt und für die Abmahnsicherheit der generierten Texte keine rechtliche Haftung übernehmen kann.
§ 7 Abnahme der Werkleistungen (Webdesign)
(1) Die Erstellung einer Website stellt rechtlich einen Werkvertrag dar. Nach Fertigstellung des Projekts (Schritt 5 des Erstellungsprozesses) stellt die Agentur dem Kunden die Website auf einem Testserver, unter einer temporären Domain oder als „Live-Preview“ zur Überprüfung bereit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk innerhalb von sieben (7) Werktagen abzunehmen. Die Abnahme ist in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
(3) Etwaige Mängel sind der Agentur innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist nachvollziehbar, reproduzierbar und detailliert mitzuteilen. Handelt es sich um wesentliche Mängel, die die Nutzbarkeit der Website erheblich beeinträchtigen, wird die Agentur diese innerhalb einer angemessenen Frist beheben und die Website erneut zur Abnahme vorlegen.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel (z. B. geringfügige typografische Fehler, leichte Farbabweichungen von Layout-Entwürfen oder Darstellungstoleranzen in älteren Browsern) darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
(5) Erklärt der Kunde innerhalb der Abnahmefrist weder die ausdrückliche Abnahme, noch meldet er wesentliche Mängel, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen (fiktive Abnahme).
(6) Eine fiktive Abnahme liegt ferner dann vor, wenn der Kunde die Website in den Echtbetrieb übernimmt (sog. „Go-Live“ durch Aufschaltung der Hauptdomain oder Freischaltung für Suchmaschinen wie Google) oder wenn der Kunde die erstellten Inhalte anderweitig produktiv nutzt (z.B. Veröffentlichung der Website).
(7) Nach erfolgter Abnahme ist die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werks auf den Kunden übergegangen.
TEIL C: Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
§ 8 Leistungsumfang SEO und Local SEO
(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) an. Hierzu zählen unter anderem SEO-Audits, Wettbewerbsanalysen, Keyword-Recherchen, technische Optimierungen, die Erstellung von Inhalten nach E-E-A-T-Kriterien (Erfahrung, Expertise, Autorität, Vertrauenswürdigkeit) sowie Local SEO-Maßnahmen (z.B. Optimierung des Google Business Profiles).
(2) Zu den Dienstleistungen gehört auch die Vorbereitung der digitalen Präsenz auf Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (Generative Engine Optimization / GEO), um die Auffindbarkeit in Systemen wie ChatGPT, Gemini, Copilot oder Perplexity strategisch zu fördern.
(3) Die Agentur wendet im Bereich der Off-Page-Optimierung und des Linkaufbaus ausschließlich nachhaltige und risikoarme Methoden (White-Hat-SEO) an, um die Domain-Autorität nach den geltenden Best-Practices der Branche aufzubauen.
§ 9 Rechtliche Einordnung der SEO-Leistungen und Haftungsausschluss
(1) Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die vertraglichen Leistungen der Agentur im Bereich SEO als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zu qualifizieren sind. Die Agentur schuldet ein fachgerechtes, methodisches Tätigwerden und die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen, jedoch ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Platzierung von Websites in den organischen Suchergebnissen von Suchmaschinen (wie Google oder Bing) sowie die Nennung in KI-Chatbots ausschließlich von den undokumentierten und sich ständig verändernden Algorithmen der jeweiligen Anbieter abhängt.
(3) Die Agentur übernimmt keinerlei Erfolgsgarantie für die Erreichung bestimmter Rankings, für die Beibehaltung aktueller Positionen, für einen quantifizierbaren Anstieg des Website-Traffics oder für die Generierung einer bestimmten Anzahl von Leads oder Umsätzen.
(4) Obgleich die Agentur ausschließlich richtlinienkonforme Methoden anwendet, kann eine Herabstufung (Penalty) oder zeitweise De-Indexierung der Kunden-Website durch Suchmaschinenbetreiber aufgrund algorithmischer Updates niemals vollständig ausgeschlossen werden. Die Haftung der Agentur für derartige von Drittanbietern verursachte Ranking-Verluste ist vollständig ausgeschlossen, sofern der Agentur nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
(5) Soweit die Agentur den Kunden bei der Buchung von Werbeanzeigen (z. B. Google Ads) unterstützt, erfolgt dies auf rein beratender Basis. Die Budgets für die Werbeschaltungen sind vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber abzuführen.
TEIL D: Hosting, Wartung und Systempflege
§ 10 Hosting und Domain-Verwaltung
(1) Sofern im jeweiligen Paket vereinbart, stellt die Agentur dem Kunden Web-Hosting und Speicherplatz auf Premium-Servern zur Verfügung.
(2) Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit der gehosteten Systeme von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Zeiten, in denen die Website aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Ausfall von Knotenpunkten, Sabotage durch Dritte/DDoS-Attacken), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsfenster für System-Updates.
(3) Beauftragt der Kunde die Agentur mit der Registrierung von Domains, wird die Agentur lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (z. B. DENIC) tätig. Der Kunde wird direkter Vertragspartner der Vergabestelle. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Domain-Vergabe und übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
§ 11 Wartung, Backups und Sicherheits-Updates
(1) Bucht der Kunde optionale Wartungsdienste (vom einfachen Sicherheits-Update bis zum Rundum-sorglos-Paket), übernimmt die Agentur die Durchführung notwendiger technischer Updates für das WordPress-Kernsystem, verwendete Themes und Plugins.
(2) Die Agentur führt zur Sicherung der Website-Struktur regelmäßige Backups (Sicherungskopien) durch. Der Kunde ist jedoch zur Minimierung von Risiken angehalten und verpflichtet, zusätzlich eigene, unabhängige Sicherungskopien seiner wichtigsten Unternehmensdaten anzufertigen, insbesondere wenn Kassensysteme oder Datenbanken mit hochfrequenten Transaktionen an die Website angebunden sind.
(3) Für Ausfälle oder Inkompatibilitäten, die entstehen, weil Drittanbieter von Plugins den Support einstellen oder deren Updates fehlerhaft sind (sog. Broken-Updates), haftet die Agentur nicht. Die Agentur wird sich jedoch im Rahmen eines gesondert zu vergütenden Dienstvertrags um die Implementierung von Alternativlösungen bemühen.
TEIL E: Haftung, Vertragslaufzeiten und Schlussbestimmungen
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung der Agentur auf Schadensersatz – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder den Verlust von Daten (soweit in § 11 Abs. 2 nicht abweichend geregelt).
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(5) Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Erreichbarkeit oder fehlerfreie Datenübertragung von Drittsystemen, die über Schnittstellen (z.B. API-Integrationen via Zapier, Make, Pabbly, WhatsApp-Integrationen oder Kassensysteme) in die Website des Kunden eingebunden sind.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen (wie etwa Hosting-Verträge, monatliche SEO-Betreuung oder Wartungspakete), werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Diese Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit. (3) Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund, der die Agentur zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder trotz vorheriger Abmahnung massiv gegen seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, eingeschriebener Brief). Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und strategischen Planungen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, IP-Adressen) durch die Agentur erfolgt strikt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(3) Sofern die Agentur im Rahmen der Wartung oder des Hostings im Auftrag des Kunden weisungsgebunden auf personenbezogene Daten von dessen Endkunden zugreift (z. B. auf CRM-Datenbanken oder Online-Shop-Bestellungen), werden die Parteien einen rechtskonformen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die rechtzeitige Bereitstellung dieses Vertrages zuständig.
§ 15 Referenzmarketing
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auf ihrer eigenen Internetpräsenz (z. B. unter „Beispiele aus unserem Websiten Kundenportfolio“ oder „Referenzen“) sowie in anderen werblichen Publikationen (Broschüren, Social-Media-Kanäle, Präsentationen) als Referenzkunden namentlich zu nennen.
(2) Die Agentur darf zu diesem Zweck den Firmennamen des Kunden, das Firmenlogo sowie grafische Repräsentationen (Screenshots) der erstellten Website und der durchgeführten Optimierungen unentgeltlich nutzen, abbilden und öffentlich zugänglich machen.
(3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen, sofern er hierfür ein berechtigtes, überwiegendes Interesse (z. B. strategische Geheimhaltung im Rahmen einer Restrukturierung) geltend machen kann.
§ 16 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Auf das gesamte Vertragsverhältnis und alle daraus resultierenden wechselseitigen Ansprüche findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Normen des Internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort für alle Lieferungen und vertraglichen Leistungen der Agentur ist ihr Geschäftssitz in Göttingen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht (Göttingen), sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten.

