Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service „Internationale Pressemitteilungen“ der Agentur Kreativschock
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service „Internationale Pressemitteilungen“ der Agentur Kreativschock
Stand: Dezember 2025
Präambel
Die Digitalagentur Kreativschock (nachfolgend „Agentur“) bietet Unternehmen spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen Content-Erstellung (Redaktion, Übersetzung) und technische Distribution von Pressemitteilungen an nationale und internationale Mediennetzwerke an.
TEIL A: Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht (Abwehrklausel).
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritter (Subunternehmer, Partnernetzwerke, internationale News-Wires) zu beauftragen.
§ 2 Vertragsschluss und Identifikationsprüfung (KYC)
(1) Angebote auf der Webseite der Agentur sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Know-Your-Customer: Zur Vermeidung von Missbrauch (z.B. Fake News, Marktmanipulation) behält sich die Agentur vor, vor der Verbreitung von Inhalten Identitätsnachweise (z.B. Handelsregisterauszug) vom Kunden anzufordern.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt Vorkasse. Die Vergütung ist vor der Verbreitung bzw. vor Lieferung der finalen Texte fällig.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Keine Rückerstattung bei Stornierung (Distribution): Da die Bereitstellung von Distributions-Slots und die Reservierung von Kapazitäten bei Partnern Fixkosten verursacht, ist eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Distributionsauftrags nach Versandvorbereitung nicht möglich.
§ 4 Haftung der Agentur
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Vermögensschäden durch Ansprüche Dritter ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur pro Schadensfall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.
TEIL B: Besondere Bedingungen für Redaktion, Übersetzung und Content-Erstellung
Dieser Teil gilt, wenn Sie uns mit dem Schreiben, Lektorieren oder Übersetzen Ihrer Pressemitteilung beauftragen.
§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkung (Werkvertrag)
(1) Die Agentur erstellt auf Basis des Kundenbriefings einen Textentwurf. Der Kunde garantiert, dass alle im Briefing enthaltenen Fakten, Unternehmenszahlen und technischen Angaben wahrheitsgemäß sind. Die Agentur schuldet keine Überprüfung des Wahrheitsgehalts (Fact-Checking).
(2) Rechtliche Prüfung: Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Die Prüfung der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Zulässigkeit der Texte (insbesondere bei Werbeaussagen wie „Marktführer“, „Nr. 1“) obliegt allein dem Kunden.
§ 6 Korrekturschleifen und Mehraufwand
(1) Im Pauschalpreis sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
(2) Änderungswünsche, die (a) nach der zweiten Korrekturschleife erfolgen, (b) auf einer nachträglichen Änderung des Briefings basieren („Autorkorrekturen“) oder (c) eine komplette Neuerstellung erfordern, werden als Mehraufwand gesondert berechnet.
§ 7 Abnahme und Haftungsübergang (Freigabe)
(1) Die Agentur legt dem Kunden den finalen Entwurf zur Freigabe vor. Der Kunde ist verpflichtet, den Text unverzüglich auf sachliche Richtigkeit und etwaige Mängel zu prüfen.
(2) Haftungsausschluss durch Freigabe: Mit der Erteilung der Freigabe (Textform, z.B. E-Mail „Freigabe“ oder Klick im System) übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Inhalt. Die Agentur haftet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Fehler (z.B. Tippfehler, falsche Zahlen, rechtliche Verstöße), die in der freigegebenen Fassung erkennbar waren.
(3) Abnahmefiktion: Reagiert der Kunde auf die Übermittlung des Entwurfs nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen unter Angabe von Mängeln, gilt der Text als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Text veröffentlicht oder operativ nutzt.
§ 8 Einsatz von KI und Urheberrecht
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Texterstellung und Übersetzung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) unterstützend einzusetzen.
(2) Der Kunde erhält an den erstellten Texten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Rechtsstand an rein KI-generierten Inhalten unter Umständen kein Urheberrechtsschutz besteht und die Agentur keine Exklusivität garantieren kann.
§ 9 Übersetzungen und Maßgebliche Sprache
(1) Bei Übersetzungen schuldet die Agentur die fachgerechte Übertragung in die Zielsprache. Für firmeninterne Terminologie haftet die Agentur nur, wenn der Kunde vorab Glossare bereitgestellt hat.
(2) Authoritative Language: Bei mehrsprachigen Texten gilt im Zweifel die deutsche Fassung als verbindliche Originalversion. Übersetzungen dienen lediglich dem Verständnis.
TEIL C: Besondere Bedingungen für die Internationale Distribution
Dieser Teil gilt für den Versand Ihrer Inhalte über unsere Verteiler und Partnernetzwerke.
§ 10 Art der Leistung (Dienstvertrag)
(1) Die Agentur schuldet die technische Übermittlung der Inhalte an die definierten Medienverteiler und Datenbanken.
(2) Keine Erfolgsgarantie: Die Agentur schuldet nicht den tatsächlichen Abdruck, die Veröffentlichung oder die Indexierung durch Suchmaschinen. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung obliegt allein den Redaktionen und Algorithmen der Drittanbieter.
§ 11 Verantwortlichkeit für Inhalte und Freistellung (Indemnification)
(1) Der Kunde trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die verbreiteten Inhalte (Texte, Bilder, Links).
(2) Rechtegarantie: Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Inhalten verfügt, insbesondere, dass übermitteltes Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist und auch international verbreitet und an Dritte (Nachrichtenagenturen) unterlizenziert werden darf.
(3) Freistellung: Der Kunde stellt die Agentur sowie ihre Partner und Subunternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung der Inhalte gegen die Agentur geltend gemacht werden (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße). Diese Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Verbotene Inhalte (Prohibited Content)
Die Agentur verweigert die Verbreitung von Inhalten, die:
- gegen Gesetze verstoßen oder zu Hass/Gewalt aufrufen (Hate Speech);
- unseriöse Finanzprodukte bewerben (z.B. unregulierte Krypto-Schemes, „Pump & Dump“);
- primär dem Linkaufbau (SEO-Spam) dienen oder keinen Nachrichtenwert besitzen;
- Rechtsstreitigkeiten austragen (Litigation PR). Bei Verstößen ist die Agentur berechtigt, die Verbreitung sofort zu stoppen und den Account zu sperren. Eine Rückerstattung der Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 13 Internationale Compliance und Finanzmarkt
(1) Compliance: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Inhalte in den Zielländern (z.B. USA, Asien, UK) den dortigen Gesetzen entsprechen („Foreign Laws“).
(2) Keine Ad-hoc-Pflicht: Der Service ersetzt nicht die gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen für börsennotierte Unternehmen (Ad-hoc-Meldungen nach MAR).
(3) Forward-Looking Statements: Enthalten Meldungen zukunftsgerichtete Aussagen, obliegt es dem Kunden, diese gemäß US-Recht (Private Securities Litigation Reform Act) entsprechend zu kennzeichnen („Safe Harbor Statement“).
TEIL D: Schlussbestimmungen
§ 14 Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie die erstellten/verbreiteten Inhalte als Referenz auf ihrer Webseite und in Präsentationen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Agentur. Soweit im Rahmen der Pressemitteilung personenbezogene Daten Dritter (z.B. Zitate von Mitarbeitern) übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er zur Weitergabe dieser Daten an die Agentur und zur internationalen Veröffentlichung berechtigt ist.
§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Anbieterkennzeichnung: kreativschock WebDesign & Digitalagentur
Inhaber: Simon Hubert
Karl-Marx-Str 43
37081 Göttingen
Deutschland

